Allgemeine Geschäftsbedingungen SILGRA WEBDESIGN
Gegenstand des Vertrages
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von SILGRA WEBDESIGN, nachfolgend in Kurzform „SILGRA“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von SILGRA nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Alle Vereinbarungen, die zwischen SILGRA und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
SILGRA erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Gestaltung von Webseiten, e-Kataloge und Produktpräsentationen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus der Vereinbarung die mit dem Kunde geschlossen wurden.
Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
Grundlage für die Arbeit und Vertragsbestandteil ist der geschlossene (auch mündlich) Projektvertrag mit dem Kunden.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen SILGRA, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen SILGRA resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
Copyright, Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von SILGRA im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SILGRA.
Das Copyright der von SILGRA erstellten Webseite liegt bei SILGRA.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei SILGRA. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Dies gilt gleichermaßen für Print- wie Webarbeiten.
Die Arbeiten von SILGRA dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch nur teilweise, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht SILGRA vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von SILGRA.
Über den Umfang der Nutzung steht SILGRA ein Auskunftsanspruch zu.
Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt SILGRA alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.
Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder
a) selbst erstellt hat oder
b) die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.
Der Kunde unterstützt SILGRA bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Kunden aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen.
Der Kunde sorgt selbstständig für ein regelmäßiges Backup seiner Webseite mittels einer Datensicherungskomponente im Administrationsbereich (Backend) der Webseite.
Vergütung
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars wird nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif berechnet.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann SILGRA dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden SILGRA alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und SILGRA wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei gestellt.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
Geheimhaltungspflicht von SILGRA
SILGRA ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
Gewährleistung und Haftung von SILGRA
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch SILGRA erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
SILGRA ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt SILGRA von Ansprüchen Dritter frei, wenn SILGRA auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch SILGRA beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.
SILGRA haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. SILGRA haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema oder Bildagenturen abzuführen. Werden diese Gebühren von SILGRA verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese SILGRA gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung erbrachter Leistungen/Arbeiten in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde-und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von SILGRA angefertigt werden, verbleiben bei ihr. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. SILGRA schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
Nach Vertragsbeendigung kann der Kunde die Webseite, mittels Datensicherung, übernehmen. Nicht enthalten sind die SILGRA-Lizenzschlüssel gekaufter Templates, Plugins, Module oder sonstiger Erweiterungen. Für die Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Schlussbestimmungen
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.